Lufthutzen

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Feiertag?

Zu der optischen Motorraumumgestaltung kommen nach Absprache mit dem TÜV noch zwei Lufthutzen um die Motorwärme schneller/besser abzuleiten. Auf dem Bild nur mal eben schnell lose aufgelegt.

Kommentare 11

  • Jo, Unterbodenbeleuchtung ist verboten. Aber die Lufteinlässe dürften ok sein.

  • Hat schon was. Gefällt mir gut.

  • Ich sag mal so, wir haben die Front am Calibra leicht verändert, damit der Turbo besser Luft bekommt. Hat den TÜV nicht mal interessiert...kommt evtl. auf den Prüfer an.

  • Jo, kann man machen, :1f609:

  • Sieht gut aus. Aber dafür braucht es keinen Segen vom TÜV!

    • Jein. War keine klare Aussage zu im Netz zu finden. Einige mussten es nicht eintragen, andere wieder schon und bei manchen hat der TÜV gesagt ist nicht zulässig. Daher habe ich vorsichtshalber hier nachgefragt. Um eventuellen Ärger mit der Polizei aus dem Weg zu gehen sollten sie eingetragen werden. Und da ich kein Bock auf irgendwelche unnötigen Diskussionen bei einer Kontrolle habe werden sie auch eingetragen. Ich bespreche alle Umbauten wo es problematisch werden könnte vorher immer gerne. Ich lasse auch meine Felgen und andere Teile auch wenn sie eine ABE haben soweit möglich eintragen. Kein Bock auf den ganzen Zettelkram im Auto und auch keine Lust bei einer Kontrolle so lange zu warten bis die Herren sich die ABE´s alle komplett durchgelesen haben.

    • Unnötigen Stress mit der Polizei braucht man nicht, das stimmt. Fragen kostet nix und Vorbereitung hilft immer. ;)

    • Würde ich auch erst abklären :1f60a:

  • nee echt jetzt?? :1f440: :1f440:

  • Zwangsbeatmung. Lt. TÜV-Bericht aber nur am 01. April zulässig! Schade eigentlich!

    • ??? Das ist kein Aprilscherz.