Also lasst euch das bitte von einem Versicherungsfachmann mit BWV/IHK Prüfung und 10 Jahren eigenem Büro sagen, bei einem Teilkasko-Schaden wirst du nicht heraufgestuft! Ist übrigens ganz einfach herauszufinden. Erstell dir ein Angebot bei einem beliebigen Anbieter, der fragt dich dann nach SF Klasse in Haftplicht, wählst du TK aus, fragt er nach keiner SF klasse mehr außer du gibst Vollkasko an.
Das ist ja auch der Grund, warum die TK manchmal viel teurer ist. Schäden durch Wild, Diebstahl oder speziell Glasbruch, nehmen die Leute fast immer in Anspruch. Eckt man selber mal mit der Stoßstange an oder karrt in Omas Gartenzaun, überlegt man zweimal, ob man sich wegen einem Vollkasko-Schaden von 700 Euro die nächsten Jahre heraufstufen lässt!
Wenn man heraufgestuft wird, dann immer weil man einen Vollkaskoschaden in Anspruch genommen hat oder einen Haftplfichtschaden. Es gibt fällt, wo ein Schaden eigentlich unter Teilkasko läuft, sich der Versicherer aber bei vorhandener Vollkasko versucht davor zu drücken und es unsachgemäß abrechnet. Wenn man hier als Kunde nicht aufpasst und von einem Teilkaskoschaden ausgeht, kann es sein das man denkt, man wird auch hier heraufgestuft!
Hast Recht, Herr Versicherungsfachmann.

Hier noch was Halb-Offizielles: (http://www.kfz-versicherungen.…fung-im-schadensfall.html)
Rückstufung im Schadensfall (nach einem Unfall)
Die Rückstufung im Schadensfall ist eine Regelung sämtlicher Kfz-Versicherer, mit denen das individuelle Risiko im Straßenverkehr erfasst wird und in den Jahresbeiträgen zum Ausdruck kommt. Die Rückstufung erfolgt dabei nach der Zahl der Unfäll und kann sowohl für den Haftpflichttarif wie auch für den Vollkaskoschutz vollzogen werden. Grundsätzlich meint die Bezeichnung Rückstufung, dass der Versicherungsnehmer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Das führt zu einer Erhöhung der Beiträge im entsprechenden Versicherungsbereich. Nimmt ein Versicherungsnehmer z.B. nach einem selbst verschuldeten Schaden seinen Vollkaskoschutz in Anspruch und erfährt hierdurch eine Rückstufung, bleibt seine SF-Klasse der Haftpflicht weiterhin konstant.
Das Prinzip der Schadenfreiheitsklassen
Für die Rückstufung im Schadensfall dient das System der Schadenfreiheitsklassen als Grundlage, welches faktisch von allen Versicherern angewendet wird. Nach einer erstmaligen Einstufung wird ein Versicherungsnehmer mit jedem Versicherungsjahr um eine Stufe nach oben gesetzt, vorausgesetzt in diesem Jahr ist es nicht zu einem Schaden gekommen, für den die Versicherung aufkommen musste. Zu jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein Prozentsatz (Schadenfreiheitsrabatt) zugeordnet, der angewendet auf den Grundbetrag des Versicherungsvertrages den Jahresbeitrag für den Versicherten ergibt. Wechselt man in eine höhere Schadenfreiheitsklasse, kann dies den Prozentsatz senken und so für einen günstigeren Versicherungsschutz sorgen.
So wird zurückgestuft
Im Umkehrschluss sorgt die Rückstufung nach einem Unfall natürlich für einen höheren Jahresbeitrag in der entsprechenden Versicherungssparte. In welche SF-Klasse zurückgestuft wird, können Sie den Rückstufungstabellen in den Vertragsbedingungen eindeutig entnehmen. Entscheidend ist die Anzahl der Schadenfälle. Die Schadenshöhe hat keinen Einfluss darauf, um wie viele SF-Klassen zurückgestuft wird.
Inanspruchnahme der Versicherung nach einem Unfall überdenken
Kommt es für den Versicherungsnehmer zu einem Unfall mit einer eher geringeren Schadenssumme, bleibt individuell zu überprüfen, ob man die Leistungen seines Versicherers in Anspruch nimmt. Hierfür lohnt es sich gegenzurechnen, in welche Schadenfreiheitsklasse die Rückstufung erfolgt und mit welchen höheren Beitragszahlungen man über mehrere Jahre hinweg rechnen müsste. Nicht selten stellt sich dabei heraus, dass das Begleichen des entstandenen Schadens aus eigener Tasche günstiger ist, als eine Rückstufung mit ihren finanziellen Folgen in Kauf zu nehmen. Pauschale Richtwerte gibt es hierbei nicht, so dass für jedes Fahrzeug mit seinem individuellen Wert und den entstandenen Schadenshöhen die rechnerische Prüfung eigenständig durchgeführt werden muss. Die Versicherer helfen dabei.
Ob es sich lohnt oder nicht lohnt, den Schaden für die Kfz-Versicherung selbst zu übernehmen, richtet sich vor allem nach dem Ausgangswert der aktuellen Schadenfreiheitsklasse. Ist diese bereits sehr hoch, so würde nach einer Rückstufung im besten Fall der Versicherungsbeitrag noch nicht einmal steigen, da mehreren SF-Klassen der gleiche Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet ist. Wie Sie die Rückstufung umgehen können, erfahren Sie in unserem gesonderten Ratgeber zur Rückstufungsvermeidung.