Vor Gericht ziehen ist das eine, ein Brief vom Anwalt das andere.
Wenn du eine Rechtschutz hast, würde ich die in sofern mal in Anspruch nehmen mich beraten zu lassen wie sie den Sachverhalt einordnen und vor allem die Aussicht sehen da noch einen Anspruch durchzudrücken.
Oft löst ein Schreiben von offizieller bzw. Anwaltsseite solches Gebaren bereits, wenn der Gegenseite klar wird das man nicht nur bellt.


