Netto 16 km/h ist leider schon eine Anzeige, d.h. noch keine Punkte, aber auch keine Verwarnung mehr, also mit Bearbeitungsgebühr.
Für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung in Rheinland-Pfalz kann ich nur sagen, dass NIEMALS Tempolimits extra nur für einen Blitzer angeordnet werden. Es gibt immer irgendeinen anderen rechtfertigenden Grund. Zumal jeder Bürger das Recht hat, bei der zuständigen Behörde nach dem Grund zu fragen und notfalls auch auf Aufhebung eines unberechtigten Limits zu klagen.
Ja, die Stellen werden im Mix ausgewählt: Gefahrenstellen, wie z.B. Schulen, Kindergärten (also wo sich überwiegend unerfahrenere/unvorsichtigere Verkehrsteilnehmer aufhalten), oder wo ältere/reaktionsschwächere/ruhebedürftigere Personen gefährdet sind (Friedhöfe, Altersheime, Krankenhäuser).
Aber selbstverständlich gelten Tempolimits immer & überall - nicht bloß dort, wo der Bürger es in seiner unendlichen Großmut dem Staat ausnahmsweise mal freiwillig zugesteht. Also wird auch dort geblitzt, wo besonders viele Verkehrsteilnehmer meinen, für sie gelte ein Limit nicht. Und bloß weil an manchen Stellen 15-25% der Leute meinen zu schnell fahren zu müssen, beweist das nicht, dass dort das Limit zu Unrecht besteht oder unnötig ist. Meinungen ersetzen halt keine Fakten.
Und ja: Ich bin gelegentlich auch mal abgelenkt und werde mal geblitzt. Ok, ich schaue mir die Stelle vielleicht noch ein zweites Mal an, fordere das Messprotokoll sowie den Eichschein sowie die Beschulungsnachweise des Persinals bei der Behörde an und wenn alles ok ist, zahle ich es im Wissen, dass ich anderswo sicher mehrmals geringfügig zu schnell war, wo nichts passiert ist.