Ich nehme sowas nicht persönlich, ist doch eine legitime Sichtweise.
Aber was bitteschön soll der Anwalt denn prüfen?
Es steht doch da das eine Stützlast und Anhängelast technisch zugelassen sind, das was mit dem Kaufvertrag zugesichert wurde. Das Auto verträgt das und ist dafür zugelassen.
Wer das dann wie technisch umsetzt ist eine andere Frage.
Wenn der Hersteller keine eigene AHK entwickelt hat, kann er auch nicht wissen wie andere das Problem lösen würden und das dann schon mal einplanen.
Das die vorandene und vorher funktionierende Möglichkeit sich plötzlich verschlechtert hat kann auch produktionstechnische Ursachen haben.
Wäre eine montierte AHK Bestandteil des Kaufvertrages sähe das anders aus.
Es gibt auch Fahrzeug die alle Aufnahmepunkte, Löcher oder sonst was für eine AHK haben. Im CoC steht aber weder eine Stützlast noch eine Anhängelast.
Die Möglichkeit ist da, also muss ich das dürfen?
Ich will aber hier Fiat nicht in Schutz nehmen, finde das auch doof, und niemanden von was abhalten.