Beiträge von sparrows69

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Feiertag?

    Wenn der "richtige" Hausverwalter wieder da ist sprich das halt mal an. Besser miteinander als übereinander geredet.
    Wenn sie nicht wollen das dort jemand parkt, dann sollten sie das per Schild oder Bodenmarkierung anzeigen.

    Quelle: mietrechtslexikon.de


    Ohne ausdrückliche Gestattung (im Mietvertrag) ist der Mieter nicht berechtigt, die zum Wohngrundstück gehörenden Grundstücksflächen mit seinem Kraftfahrzeug zu befahren oder es dort zu parken. Ist die Gestattung nicht Bestandteil des Mietvertrags, so kann sie als Gefälligkeit vom Vermieter entzogen werden. Mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängende Ladetätigkeiten können dem Mieter aber nicht untersagt werden, und er hat daher auch zum Beispiel einen Anspruch auf dauerhafte Aushändigung eines Schlüssels zur Toreinfahrt des Grundstücks. LG Wuppertal 10. Zivilkammer, Urteil vom 15. September 1995, Az: 10 S 23/95 WuM 1996, 267-268
    Die Mieter haben kein Recht, ihre Fahrzeuge auf der Hoffläche vor dem von ihnen gemieteten Haus abzustellen bzw. zu parken. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Hof gilt allgemein als Sondernutzung, auf die der Mieter ohne besondere Vereinbarung mit seinem Vermieter keinen Anspruch hat (Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988, II 182; Emmerich-Sonnenschein, Miete, 6. Aufl. 1991, §§ 535, 536 Rn. 3 und 19; Bub/ Treier-Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl. 1993, III B Rn. 1225; Soergel-Kummer, 11. Aufl. 1980, §§ 535, 536 Rn. 183 m.w.N.; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl. 1988, B 214; LG Berlin ZMR 1964, 271 AG Augsburg 4. April 1997 2 C 705/97).
    In jedem Fall muss der Vermieter das Befahren eines Hofraumes und kurzzeitiges Parken durch den Mieter oder Besucher zu Zwecken des Be- und Entladens erlauben, wenn anderenfalls im Einzelfall ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht gewährleistet wäre (Anschluß LG Wuppertal, 15. September 1995, 10 S 23/95, WuM 1996, 267 / AG Augsburg, Urteil vom 4. April 1997, Az: 2 C 705/97)

    Hi


    Prinzipiell ist es im Recht so: "ex iniuria ius non oritur."


    Meint:
    Bloss weil es andere machen leitet sich für dich kein Recht ab, wenn es grundsätzlich nicht erlaubt ist.


    Wenn da kein offizielle Dauerparkfläche ist, dann ist da wahrscheinlich nix zu holen. Eben weil da kein Schilder und sonstiges steht kannst du nicht ableiten das du das darfst. Bedenke das könnten auch Rettungswege sein die nicht zugestellt werden sollen.
    Trotzdem das Gespräch mit der Hausverwaltung suche und sich deren Meinung zu holen, eben weil da auch schon andere standen. Vielleicht findet man da ja Kompromisse.
    Das die das so angeklebt haben, das geht natürlich auch nicht. Kannst natürlich versuchen dir die "Reinigungskosten" wieder zu holen?


    Denkst du denn, das war wirklich die Hausverwaltung?

    Den hat kurz nachdem ich den Lappen hatte mein Papa als Auto, in Rot. Ich fand die Digitale Instrumentierung absout geil. Ich hab die Kiste geliebt und gern gefahren.Wahrscheinlich ist deshalb was hängen geblieben.

    Danke, ist eingeplant. Wisst ihr wie oft ich schon gedanklich das Abholen des Autos durchgespielt habe? Den TIPO hatte ich schon bald im Visier und ist immer unter den möglichen Autos vorne dabei gewesen. Schon weil er so schön ist.

    Ja, prinzipiell sollte man das auf dem Radar haben. Privat würde ich dies auch eventuell anders bewerten.
    Speziell in meinem Fall geht das über Flottenmanagement und die haben 3 Jahre Gewährleistung, Wartung und Verschleiß in den Verträgen. Die Laufleistung in den drei Jahren ist ca. 65000 bis 70000.
    Mich trifft das am Ende über den höheren Listenpreis bei der Versteuerung. Kosten wird es mich also in jedem Fall was, das ist aber kalkulierbar.
    Mir ging es hier darum, ob das so unzulässig oder Fragil ist so das man da öfters die Werkstatt sieht. Das scheint nicht so zu sein.


    Gruß


    Peter

    Rubb


    das ist ja auch nicht verkehrt, schalten ist aktiv fahren da bin ich absolut dabei. Leider ist es im Berufsverkehr hier in Rhein Main nicht immer so mit aktiv fahren. Hat alles so vor und Nachteile. Mir gings jetzt erst mal um Zuverlässigkeit. Das Bild ist gemischt hier, aber da geht es wohl auch um Vorgängersysteme. Ich überlege es mir noch, es kostet ja auch nicht unerheblich mehr.


    Danke schon mal allen für die Infos und Meinungen.


    Gruss


    Peter

    Hi



    Ich bin kein Schrauber und hab das nicht gelernt. Und wenn das drei Jahre hält ist das ok. Meine Erfahrung ist, Autos die nicht von Anfang an Probleme machen und regelmässig gefahren werden, mit denen hat man selten was.

    Danke Frieder.
    Ich habe auch jetzt noch mal lange recherchiert, ich finde bisher aber keine Kritik oder sonstig grössere Probleme dazu auch speziell für Fiat. Pech kann man immer mit allem haben.
    Ich denke schon das dies ein Gewinn für den Fahrkomfort ist, gerade im Ballungsraum Alltag.
    Gruß


    Peter

    Die 320 NM sind schon in Ordnung. Nur ist der Diesel, wegen drohender Fahrverbote, für mich nichts.

    Hi. Für Euro 6 sehe ich jetzt erst mal weniger Probleme. Ob Fahrverbote kommen ist noch nicht sicher und die kommen sicher nicht jeden Tag und nicht Flächendeckend. Das Auto werde ich drei Jahre haben und danach sehe ich weiter. Mit den kommenden Normen geht es auch um Benziner, sprich Partikelfilter. Man kommt mit dem Entscheid für einen Benziner nicht aus den Geschichten raus. Die üblichen Klagevereine stehen schon in den Startlöcher.