habe ich jetzt nicht verstanden
Dein Gesamtschaden muß doch bald 5-stellig sein.
Was treibt ihr heute so?
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Sorry kapiere ich nun nicht so richtig Daniele.
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Bei Totalschaden behält die Versicherung doch das Auto und bezahlt dir den Zeitwert, oder?
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Versicherung stellt sich quer, leider ist noch 900€ Entfernt bis zum Totalschaden ich habe nur 900€ erhalten, eigentlich muss ich 4000€ bekommen. Nach langer Diskussion haben wir uns entschlossen das ich das Fahrzeug bringen kann wo ich will Zb Nach Fiat die sollen es Reparieren was im Gutachten steht ganze Front inkl Kühler und co. Direkt mit 4 schraube die Stoßstange montiert und zur Fiat gefahren. Die Polizei haben mich angeguckt
. 900€ darf ich behalten. Die Versicherung wollen nie bezahlen. Auto steht bei Fiat.Da blickt doch keiner mehr durch mit Deinen 2 Unfällen Daniele......und Ersatzteile hast Du doch auch schon bestellt....
ich jedenfalls würde ein Auto was fast ein Totalschaden ist keinesfalls richten....verkaufen und gut ist es....aber das ist ja nur meine Meinung.....
LG Thomas

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Den ersten Unfall hätte ich vermutlich reparieren lassen. Aber der zweite mit dem Reh der die Front+Seite verhauen hat, neee. Spätestens da hät ich den Wagen aufgegeben.
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Bei Totalschaden behält die Versicherung doch das Auto und bezahlt dir den Zeitwert, oder?
Nein.....das Auto gehört immer Dir.....die zahlen dann den Zeitwert abzüglich den Restwert für das Auto aus und Du entscheidest was mit dem Auto passiert......
die Versicherungen setzen das Unfallauto ins Netz......der Höchstbieter bekommt eine Kaufoption wenn der Eigentümer zustimmt....stimmst Du nicht zu wird das Höchstgebot als Restwert angesetzt....

LG Thomas

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Kommt drauf an wie die das Verrechnen
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Okay das war mir so auch nicht bewusst.
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Ich schätze er meint, dass die Versicherung den Restwert von 900 Euro bezahlt und der Wagen jetzt auf eigene Kosten bei Fiat gerichtet wird anhand der Schäden, die der Gutachter festgestellt hat.
Einige Teile dafür hat er ja schon wenn ich das richtig gelesen hab. -
Kommt drauf an wie die das Verrechnen
Ganz klares Nein......
ich bin Eigentümer des Fahrzeuges und nur ich entscheide was mit dem Unfallauto passiert.....die Versicherung kann nur einen Restwert abziehen....
einzigste Ausnahme ist wenn die Versicherung Dir den Neuwert erstattet.
R+V macht das für 12 Monate ab Zulassung bei einem Totalschaden.
LG Thomas

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Mal ehrlich und so ganz unter uns Sportsfreunden. Ich gebe doch auch nicht ein fast neues Auto nach einem kapitalen Seiten oder Frontschaden zum Dellendoktor bloß weil ich jemanden kenne der jemanden kennt.
Entweder ich entscheide mich das Ding zu verticken oder ich lasse es in einem Fachbetrieb reparieren.
Wer glaubt für ein Viertel des Betrages aus dem Gutachten die gleiche Qualität zu erhalten und den Rest in die Tasche stecken zu können der täuscht sich.
Ich habe in meinem Leben schon viele angeblich "top" reparierte Unfallschäden gesehen. Manche davon hatten etwas von Patchwork und andere von Töpferei so dick war die Spachtelschicht.
So eine Karre kauft doch dann auch keiner mehr oder er hängt Dir eine Klage an den Hals wenn er es nicht gleich bemerkt.
Das geht bei einer 2000€ Kiste mit 2 Jahren TÜV aber doch nicht bei so einem Auto. -
Diese Neuwertgeschichte ist bei DEVK bei Premium 24 Monate ab Kauf zugesichert.
Mit ein Grund warum ich immer diesen Tarif abschließe. -
Hat R+V auch geändert.....aber mir ist es lieber ich habe keinen Unfall....Ärger hat dann immer.....
LG Thomas

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Mal ehrlich und so ganz unter uns Sportsfreunde. Ich gebe doch auch nicht ein fast neues Auto nach einem kapitalen Seiten oder Frontschaden zum Dellendoktor bloß weil ich jemanden kenne der jemanden kennt.
Entweder ich entscheide mich das Ding zu verticken oder ich lasse es in einem Fachbetrieb reparieren.
Wer glaubt für ein Viertel des Betrages aus dem Gutachten die gleiche Qualität zu erhalten und den Rest in die Tasche stecken zu können der täuscht sich.
Ich habe in meinem Leben schon viele angeblich "top" reparierte Unfallschäden gesehen. Manche davon hatten etwas von Patchwork und andere von Töpferei so dick war die Spachtelschicht.
So eine Karte kauft doch dann auch keiner mehr oder er hängt Dir eine Klage an den Hals wenn er es nicht gleich bemerkt.
Das geht bei einer 2000€ Karre mit 2 Jahren TÜV aber doch nicht bei so einem Auto.
Solche Karre würde ich abstoßen und nicht mehr mit rumfahren wollen!
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Ganz klares Nein......
ich bin Eigentümer des Fahrzeuges und nur ich entscheide was mit dem Unfallauto passiert.....die Versicherung kann nur einen Restwert abziehen....einzigste Ausnahme ist wenn die Versicherung Dir den Neuwert erstattet.
R+V macht das für 12 Monate ab Zulassung bei einem Totalschaden.
LG Thomas
Wie gesagt je nach Abrechnungsart und Versicherer (obwohl das was ich vorhin geschickt habe für die meisten zutrifft) behält die Versicherung das Fahrzeug in einigen Fällen. Die Versicherungs Police gibt da auskunft.
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Auch richtig, was Thomas sagt - es gibt da solche Unfallautoversteigerungsplattformen (was ein Wort
), wo dann Werkstätten, meist aus Osteuropa Mondpreise für kaltverformte Autos zahlen und die Versicherung nur noch die Differenz zum Zeitwert zu berappen braucht.
Und Neuwertentschädigung ist eine gute Sache...Aber es ist knapp eben kein Totalschaden und da werden die Reparaturkosten schon recht heftig hoch sein. Da sollte Daniele wirklich ganz genau überlegen, was er tut und dass er einfach in irgend eine Werkstatt fahren kann - sich besser schriftlich geben lassen...
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Nein.....das Auto gehört immer Dir.....die zahlen dann den Zeitwert abzüglich den Restwert für das Auto aus und Du entscheidest was mit dem Auto passiert......
die Versicherungen setzen das Unfallauto ins Netz......der Höchstbieter bekommt eine Kaufoption wenn der Eigentümer zustimmt....stimmst Du nicht zu wird das Höchstgebot als Restwert angesetzt....
LG Thomas
ähm nein bei Totalschaden hast du Käufer bereits auf dem Gutachten stehen, oder du kümmerst dich selber
Aber bei Daniele ist das alles sehr suspekt...Neuwagen->VOLLKASKO-> DIE ZAHLEN....blickt ja kein Schwein mehr durch. 1. Unfall müsste vom Gegner bezahlt worden sein da nicht schuld..... -
Wie gesagt.....eine Versicherung kann mir mein Auto nicht wegnehmen.
aber Sie kann einen Restwert in Abzug bringen, denn ich kann eine Neuwertabrechnung ablehnen(was aber dumm wäre)....
Eigentümer und Besitzer ist immer der der den Fahrzeugbrief hat......
denn Du hast ja auch die Möglichkeit einen Totalschaden zu reparieren.....dabei dürfen die Reparaturkosten den Zeitwert sogar um bis zu 30 % übersteigen.....Vorrausetzung das Fahrzeug bleibt für weitere 6 Monate auf Dich zugelassen......ob das sinnvoll ist muss jeder selber entscheiden....
LG Thomas

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Du hast einen Vertrag unterschrieben in welchem irgendwo steht das sie es dürfen. Es ist gängige Praxis.
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Du hast einen Vertrag unterschrieben in welchem irgendwo steht das sie es dürfen. Es ist gängige Praxis.
NEIN!!! Nur die Bullen dürfen dein Fahrzeug beschlagnahmen.
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