Das hat nichts mit einer Versicherungspflicht zu tun!
Handelt ein Fahrer fahrlässig, sei es mit Alkohol, Drogen, seinem Fahrverhalten,
oder auch mit unerlaubten Veränderungen am Fahrzeug, erlischt rein rechtlich
der Versicherungsschutz! (Zivilrecht)
Damit der Geschädigte nicht hinter dem Geld herrennen muss, hat der Gesetzgeber
auch dieses geregelt. Die Versicherung muss die Kosten begleichen, kann sich das
Geld dann vom Versicherungsnehmer zurück holen!
Deshalb warten die Versicherungen das Strafverfahren ab und reagieren, wenn nötig
dann in einem Zivilprozess.
Und ja, es gibt Fälle wo der Versicherungsschutz erloschen ist!