Bis zum 31.Oktober muss man ja die Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen,
habt ihr es schon gemacht, selbst gemacht?
Gibt es Fallstricke bei der Ausfüllung?
Bis zum 31.Oktober muss man ja die Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen,
habt ihr es schon gemacht, selbst gemacht?
Gibt es Fallstricke bei der Ausfüllung?
Ne...Auch noch nicht gemacht. Ich ziehe mich damit wie Gummi...
Aber ich übertrage einfach die Daten vom Grundbuch - da macht man wenigstens nix verkehrt...
Günstiger werden die Grundsteuern doch nicht - eher teurer.
LG
Andi
Auch noch nicht gemacht... ![]()
noch nicht abgeschickt.
mit Elster erledigt. JD4040 Fallstricke? Was soll das denn sein?
Du loggst Dich bei Elster ein. Klickst auf Bundesland und "Grundsteuererklärung"
gibst die Grundstücksdaten ein (Ort, Band, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße) und machst die Angaben zu den Wohnflächen (Wohnflächenberechnung bei Bauplänen, wenn nicht vorhanden, hilft nur ausmessen) So ist es zumindest in Hessen.
Absenden. Fertig!
KH
Ne das macht mein Anwalt ist bei mir eh was kompliziert drum lasse ich das machen. Ist ja eh eine frechheit vom Staat das die Bürger das machen sollen besonders die ältern die keinen PC oder nur wenig kenntnisse vom PC haben.
Ne das macht mein Anwalt
![]()
Meinst bestimmt Steuerbüro...
ein Anwalt hat damit nix am Hut...
Ist ja eh eine frechheit vom Staat das die Bürger das machen sollen besonders die ältern die keinen PC oder nur wenig kenntnisse vom PC haben
So siehts aus, meine Mutter mit 73 ohne Internet usw. ...
Doch Ronny das kann auch mein Anwalt machen, die Unterlagen hab ich ja vom Szeuerbüro bekommen , der rest macht der Anwalt
Alles anzeigenmit Elster erledigt. JD4040 Fallstricke? Was soll das denn sein?
Du loggst Dich bei Elster ein. Klickst auf Bundesland und "Grundsteuererklärung"
gibst die Grundstücksdaten ein (Ort, Band, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße) und machst die Angaben zu den Wohnflächen (Wohnflächenberechnung bei Bauplänen, wenn nicht vorhanden, hilft nur ausmessen) So ist es zumindest in Hessen.
Absenden. Fertig!
KH
In der Anlage Grundstück ist z.B. eine Abfrage, Kernsanierung!
Bedeutet das, das ich für die bezahlte Kernsanierung noch mehr
Grundsteuer zahlen darf?
Die Frechheit ist daß sämtliche angeforderte Daten schon in verschiendenen Ämtern vorhanden sind. Aber zusammentragen kann eine faxende Verwaltung so was eben nicht.
Doch Ronny das kann auch mein Anwalt machen, die Unterlagen hab ich ja vom Szeuerbüro bekommen , der rest macht der Anwalt
Na also doch Steuerbüro und der Anwalt regelt den Rest, da Erbengemeinschaft oder dergleichen... ![]()
Ja genau so ist und das wird dann mit Datenschutz begründet.
Aber hauptsache die Beamten können ihren Büroschlaf ungestört geniessen
Die Frechheit ist daß sämtliche angeforderte Daten schon in verschiendenen Ämtern vorhanden sind. Aber zusammentragen kann eine faxende Verwaltung so was eben nicht.
Nein, es ist noch schlimmer, alle diese Angaben liegen dem Finanzamt bereits vor, nach dem Hauskauf musste ich schon mal eine Erklärung beim Finanzamt abgeben.
Die Bedeutung von Kernsanierung ist imho in Elster erklärt.
Vereinfacht gesagt: Alles neu bis auf die tragenden Wände ![]()
Wohne zur Miete - Gott sei Dank.
Aber meine Eltern mit 85 & 86 müssen da durch. Denke aber das meine Mutter das wuppt.
erledigt über meinen steuerberater für grünkraut und schnetzenhausen ![]()
Die Bedeutung von Kernsanierung ist imho in Elster erklärt.
Vereinfacht gesagt: Alles neu bis auf die tragenden Wände
Jain!
Auch eine Teilsanierung kann zu höheren Abgaben führen!
Alles anzeigenmit Elster erledigt. JD4040 Fallstricke? Was soll das denn sein?
Du loggst Dich bei Elster ein. Klickst auf Bundesland und "Grundsteuererklärung"
gibst die Grundstücksdaten ein (Ort, Band, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße) und machst die Angaben zu den Wohnflächen (Wohnflächenberechnung bei Bauplänen, wenn nicht vorhanden, hilft nur ausmessen) So ist es zumindest in Hessen.
Absenden. Fertig!
KH
Da ich keine Computer habe, muss ich es schriftlich machen! ![]()
Ja genau so ist und das wird dann mit Datenschutz begründet.
Aber hauptsache die Beamten können ihren Büroschlaf ungestört geniessen
Sorry Manni, du weißt, dass ich dich sehr mag! Dennoch, das ist mit Abstand die dümmste Aussage, die ich je von dir gehört habe.
In Deutschland müssen rd. 35 Millionen Grundstücke aufgrund eines seit Jahren überfällig gewesenem Urteils des BVerfG neu bewertet werden. Die bisherigen Grundsteuermessbeträge wurden im Rahmen der Einheitsbewertung nach Wertverhältnissen aus 1964 ( im Osten sogar noch aus dem 1930-er Jahren) ermittelt. Aufgrund des nicht zu bewältigenden Verwaltungsaufwands wurden die vorgesehenen Hauptfeststellungen seitdem nie mehr aktualisiert. Auch ein heute neu bebautes Grundstück musste deshalb bisher immer nach Wertverhältnissen aus 1964 bewertet werden.
Die bisherige Einheitsbewertung ist deshalb überholt. Die insgesamte Neubewertung dient deshalb der Steuergerechtigkeit und letztlich auch Dir, lieber Manni.
Die dt. Finanzämter stehen hierbei vor einer Mammutaufgabe, die es zu bewältigen gilt. Die Leute, die hierbei Tag für Tag ihr Bestes geben, haben es nicht nötig sich dafür auch noch beleidigen zu lassen.
Denk mal drüber nach, Manni. Und lass künftig Deine Sprüche zu Dingen von denen Du keine Ahnung hast, aber gar keine!
KH
Hallo Karl-Heinz,
die Finanzbeamte können sicher nichts dazu!
Die sind ja nur ausführendes Organ!
Aber es riecht doch danach, dass die Grundbesitzer
jetzt noch tiefer in die Tasche greifen müssen,
oder irre ich mich?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!
Das Tipo Forum ist KEIN offizielles Angebot der FCA Group Germany AG.
Hier erreichst Du den offiziellen Kundenservice:
CIAO FIAT 00 800 3428 0000
CIAO FIAT hilft Dir bei allen Fragen rund um Deinen Fiat weiter. NICHT bei Fragen zu unserem Forum!
Weitere FCA Konzen Marken Community's
Weitere Webseiten zum Thema Fiat

