Nur als kleiner Reminder. Bei derartigen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis. In D ist es Pflicht, dass das Tagfahrlicht mit der Zündung angehen muss, sofern das Fahrzeug so homologiert worden ist.
Eingriff in die Homologation = erlöschen der Betriebserlaubnis = keine HU = erlöschen des Versicherungsschutzes.
Ein blöder Polizist und du läufst nach der nächsten Fahrzeugkontrolle nach Hause
Es ging nie darum ohne Licht zu fahren. Aber danke für die Info.

